Allgemeine Reise- und Mietbedingungen von TSS-Urlaubs-Service, Hamburg

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Lieber Urlaubsfreund,
ich werde mir alle Mühe geben, Ihren Urlaub so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu müssen Sie genau wissen, welche Leistungen ich Ihnen erbringe, wofür ich einstehe und welche Verbindlichkeiten Sie eingehen. Die folgenden Mietbedingungen geben Ihnen darüber einen Überblick. Sie sollten Sie aufmerksam lesen, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Regelungen an!

1. Mietvertrag
Bei der angebotenen Dienstleistung handelt es sich um die Vermittlung zwischen dem Anmeldenden und den Mitmietern einerseits und dem Eigentümer, dem Besitzer und/oder dem Verwalter bzw. Veranstalter, die in der Anmeldung und/oder dem Mietunterlagen näher bezeichnet sind, andererseits. Der Mietvertrag wird im Namen und für Rechnung des Eigentümers und zu den in der Preisliste aufgeführten Preisen abgeschlossen. Die Preise wurden aufgrund der Marktlage von den Eigentümern in Absprache mit dem Vermittler festgesetzt. Bei Veranstalterreisen gelten die jeweiligen Mietbedingungen aus dem entsprechendem Katalog! Bitte anfordern!

2. Versicherungsschutz Zahlung Buchungsgebühr
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises vom Mieter zu leisten, wenn nicht anders ausdrücklich vom Mieter beschrieben, und zwar direkt an den TELEFON-URLAUBS-SERVICE (TSS), der inkassoberechtigt ist. Ausnahme: Vermittlung anderer Veranstalter. Hier gelten deren Zahlungsbedingungen. Der Restbetrag muss spätesten 4 Wochen vor Reiseantritt oder wie auf der Anmeldung beschrieben, ohne weitere Aufforderung, bei TSS eingegangen sein. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Eigentümer/Verwalter, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Kunden die Rücktrittsgebühr zu verlangen.
Bei eventuellen Unfällen, Verletzungen, Beschädigungen oder Abhandenkommen von Gepäckstücken und Einbruchdiebstahl wird keinerlei Haftung übernommen. Einzahlungstermin ist der Tag, an dem der Betrag bei TSS gutgeschrieben oder in bar eingezahlt wurde. Die Anzahlung ist spätestens 5 Tage nach der Buchung zur Zahlung fällig. Der Anspruch auf Zahlung der Anzahlung als Spesengebühr bleibt vorbehalten. Eine Bearbeitungs- bzw. Buchungsgebühr ist nicht zu zahlen, da es sich um die Vermittlung von privaten Objekten handelt. Ausnahme ist das Entstehen von besonders hohen Kosten wie z.B. lange Ferngespräche, hohe Portosummen u.s.w..

3. Kaution
Bei seiner Ankunft muss der Kunde in einigen, bei der Anmeldung extra erwähnten Objekten dem Eigentümer/Verwalter als Gegenleistung zur Schlüsselübergabe eine Garantiezahlung hinterlegen. Diese Kaution wird bei der Abreise zurückerstattet und zwar nach Abzug der Mieter vom angerichteten Schäden und der nicht im Mietpreis mitinbegriffenen Nebenkosten. Der Zutritt zum Haus wird vom Hauseigentümer/Verwalter verweigert, falls der Mieter nicht bereit ist, die gewünschte Kaution zu hinterlegen. Wir bitten unsere Kunden, bei der Ankunft das Inventar des Objektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer/Verwalter Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Diese Meldung sollte schriftlich abgegeben werden. Der Eigentümer/Verwalter ist nicht befugt, für den Vermittler irgendeine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, sondern nur für sich selbst.

4. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen und nach Angaben der Eigentümer/Verwalter erstellt. Eine Haftung für eigenmächtige Veränderungen am Mietobjekt nach Erstellung der Ausschreibung durch den Vermieter oder Verwalter ist ausgeschlossen. Auch für eine Beeinflussung der Miete durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, Wasserwerke, E-Werke oder ähnliche Ereignisse) oder Jahreszeiten unübliche Wetterlage wird nicht gehaftet. Sollte der Kunde infolge höherer Gewalt die Miete nicht antreten und sich auch kein Alternativobjekt vermitteln lassen, so wird die Haftung maximal in Höhe der eingezahlten Beträge abzüglich der entstandenen Spesen beschränkt.

5. Meine Verpflichtung
Für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, sowie der Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in meinem Prospekt hafte ich im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Keine Haftung besteht jedoch für falsche Beschreibung seitens des Eigentümers oder Verwalters bei Objekten, den Eigentümer/Verwalter direkt anzurufen/anzuschreiben und um weiter Informationen zu bitten.

6. Rücktritt und Umbuchung
Bei Rücktritt von einer Buchung werden folgende Gebühren erhoben: Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises. Bei Rücktritt zwischen dem 90. und 60. Tage vor dem Mietbeginn 25 % des Mietpreises. Bei Rücktritt zwischen dem 60. und 30. Tage vor Mietbeginn 50 % des Mitpreises. Ab 30. Tag vor Mietbeginn der Gesamtbetrag. Ausnahme: Veranstalterreisen. Hier gelten deren Rücktrittsbedingungen. Außerdem wird die Anzahlung in einigen Fällen zur Unkostendeckung einbehalten. Dies gilt für alle Objekte im Ausland, wenn der Eigentümer/Verwalter auch am Objekt wohnhaft ist und Ferngespräche notwendig wurden. Die Unkostendeckung beläuft sich max. auf 10 % des Mietpreises. Beachten Sie bitte, dass auch eine unverschuldete Ansage als Rücktritt gilt und dass bei einem Rücktritt aus Krankheitsgründen die Reiserücktrittskostenversicherung nur 80 % des Mietpreises an den Kunden zurückerstattet. Ausschlaggebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang bei TSS.

7. Mietdauer
Die Miete beginnt und endet jeweils an dem in der Anmeldung angegebenen Anreise-/Abreisetag, wobei die Ankunft am Mietobjekt bzw. vereinbarten Treffpunkt dem Eigentümer/Verwalter rechtzeitig mitzuteilen ist. Der Eigentümer/Verwalter ist zwecks Abnahme des Objektes und Rückzahlung der Kaution rechtzeitig über den präzisen Zeitpunkt der Abreise zu unterrichten. Das Objekt sollte zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr geräumt sein. Bei unvorhersehbarer Verspätung der Anreise, z.B. durch Verkehrsstau, werden die dadurch entstehenden Ausfälle der Mietdauer nicht vergütet.

8. Ordnung und Reinigung
Die gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besen- und schrankrein, mit abgewaschenem Geschirr an den Eigentümer/Verwalter abzugeben. Nur so hat der Vermieter die Möglichkeit, die vom Nachmieter bereits bezahlte Endreinigung vorzunehmen und diesem das Objekt noch am selben Tage in vertragsmäßigem Zustand zu übergeben. Wird die Unterkunft nicht gemäß dieser Klausel zurückgelassen, ist der Vermieter berechtigt, von der Kaution einen entsprechenden Betrag in angemessener Höhe in der jeweiligen Landeswährung einzubehalten. Mindestens EUR 20,45 je Wohneinheit. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit entstandenen Schäden der örtlichen Verwaltung zu melden.

9. Sonstiges
Der Vermittler behält sich vor, aus abgetretenen Rechten der jeweiligen Vermieter Schadensersatzansprüche wegen vom Mieter beschädigter oder zerstörter Sachen geltend zu machen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in den gemieteten Unterkünften im Mittelmeerraum und auf den Kanarischen Inseln zu Strom- und Wasserausfällen kommen kann, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Es handelt sich in diesen Fällen um typische “Ausfallerscheinungen” südlicher Länder. Aus solchen Ausfällen kann der Kunde gegenüber dem Vermittler keine Ansprüche herleiten. Trotzdem wird vorausgesetzt, dass der Kunde den Eigentümer/Verwalter unverzüglich über den Ausfall informiert und dieser alle Hebel zur Besserung des Zustandes in Bewegung setzt. Haustiere dürfen mitgebracht werden, wenn diese in der Anmeldung ausdrücklich als erlaubt angegeben werden. Mündliche Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Jugendliche benötigen die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

10. Leistungsart
Bei den von TSS angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistung zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vertragspartei. Alle eventuell anfallenden Schadensersatzansprüche sind an den jeweiligen Eigentümer/Verwalter zu stellen.

11. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. Wohnort des Eigentümers.

Stand April 2004, www.reisemitkind.de

 

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