Brandschutztüren im Gewerbebau
Türen und Tore im Gewerbebau müssen vor allem schall-, brand- und wärmeschutz- technischen Anforderungen gerecht werden. Brandschutz- technische Vorschriften werden in der DIN 4102 geregelt. Auch Brandschutz- Türen müssen in Fluchtrichtung geöffnet werden können. Im Industrie- und Gewerbebau entscheiden Größe, Platzangebot und Funktion einer Gebäudeöffnung, welche Türen und Tore (Rolltor, Industrie-Sectionaltor, Hubtor, Falttor oder Schiebetor) eingesetzt werden können. Besonders wichtig für Hamburg: Der Industrieverband Tore, Türe, Zargen (TTZ) empfiehlt eine unbedingte Prüfung von Brandschutztoren und sicherheitstechnischen Einrichtungen, die mit Hochwasser in Kontakt gekommen sind.
Foto: www.jansentore.com Brandschutztor im Airbuswerk in Hamburg Finkenwerder, 22,5 x 4 Meter groß
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